BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Lombardierung, Gewährung

Lombardierung (pledging [of securities])

Allgemein die Gewährung eines Darlehns gegen Hergabe eines Pfandes als Sicherheit. Im besonderen die Beleihung von Papieren. Diese muss man, wenn ein Pfandrecht entstehen soll, beim Kreditgeber oder für den Kreditgeber bei einer Verwahrstelle hinterlegen. -Der Ausdruck "Lombardierung" in Bezug auf Papiere wurde in neuerer Zeit mehr und mehr durch "Pensionierung" ersetzt. Siehe Vinkulationsgeschäft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen