BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Leichenpfand, Beschlagnahme

Leichenpfand (dead body pawn)

Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich weithin üblich; von christlichen Kirchenvätern wie dem Heiligen Ambrosius (340 397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt. Siehe Einzug, Faustpfandkredit, Freikauf, Geldeintreibung, Kinderpfand, Loskauf, Pfand, Wucher.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen