Kursänderungs-Begrenzung (tick)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
An Warenbörsen der USA die kleinste, von der Börsenbehörde erlaubte Kursschwankung nach oben oder nach unten für einen Terminkontrakt. Unterschiedliche Kontrakte haben jeweils ihrer eigene, festgelegte Tick-Grösse. Börsenmakler sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht über allfällige Ticks zu informieren. Siehe Arrondierung, Bonus-Zertifikat, Commodity Fund, Gap, Kursschwan- kungs-Limit, Odd-Lot.
boersenlexikon | 16331660 |

