Kundendaten-Informationspflicht (duty of customer information)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland haben gemäss § 24c KWG Banken sämtliche Kundenstamm-und Bewegungsdaten zum automatisierten Abruf bereitzuhalten. Nach der 2005 in Kraft getretenen Zinsinformationsverordnung (ZIV) müssen auch sämtliche Zinserträge in der EU automatisch dem dafür zuständigen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn gemeldet werden. Sensible Geldübertragungen werden daher zunehmend in Bargeld vollzogen, bzw. man bedient sich eines Nominees oder eines Strohmanns. Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Fluchtgeld, Geld, schmutziges, Geldwäsche, Hawala, Identitätsprüfungspflicht, Informationspflicht, Insider-Transaktion, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Konto, anonymes, Nominee, Nummernkonto, Offshore-Finanzplätze, Outsourcing, Pasion-Falle, Zahlungsverkehrsverordnung, Zinsinformationsverordnung.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16331635 |
