Krügergeld (village inn fee)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Frühere Abgabe, die ein Gastwirt (= Krüger, auch Kröger) zu zahlen hatte, der einen Krug (= ländliche Bierschenke) betrieb; der heutigen Schankerlaubnissteuer nahekommend; diese wird in der Regel heute als Abgabe von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland erhoben.
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