Kreditermächtigung, Begriff

Kreditermächtigung (credit authorisation)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 18 Bundeshaushaltsordnung weitläufig erklärt

Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 18 Bundeshaushaltsordnung weitläufig erklärt. Kernpunkt ist die Vorschrift aus Artikel 115 Grundgesetz, wonach Einnahmen aus Krediten grundsätzlich nur bis zur Höhe der Ausgaben für Investitionen in den (Bundes)Haushaltsplan eingestellt werden dürfen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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