Kranzgeld (illegitimate child duty; defloration punitive damages)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Frühere Abgabe, die Eltern unehelicher Kinder zu leisten hatten. Strafgeld (punitive damages), das ein Mann zahlen musste, der eine Jungfrau entehrt hatte, auch Deflorationsgeld genannt. -In Deutschland galt bis 1998 (Gesetz zur Neuordnung des Eheschliessungsrechtes) ein entsprechender Rechtsanspruch nach § 1300 BGB der entjungferten Braut gegenüber dem Bräutigam, der das Verlöbnis löste.
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