Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher (clash between prudential authorities)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei allfälligen Streitigkeiten über die Zuständigkeit verschiedener Behörden bei der direkten Beaufsichtigung von Finanzinstituten in Deutschland (praktisch: Deutsche Bundesbank und Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht. Siehe Regulierungswut, Überregulierung.
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