Kinogeld, Abgabe

Kinogeld (cinema tax, movie tax)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine Abgabe, die Gemeinden vom Lichtspielgewerbe einfordern, in der Regel als Prozentsatz von den verkauften Einlasskarten berechnet

Eine Abgabe, die Gemeinden vom Lichtspielgewerbe einfordern, in der Regel als Prozentsatz von den verkauften Einlasskarten berechnet. Sie ist eine Unterart der Vergnügungssteuer und brachte 2003 den Gemeinden in Deutschland immerhin noch 4 Mio EUR ein.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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