Kapitalanlage-Mustervertrag (standard investment contract)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Auf Drängen der Aufsichtsbehörden bei Kapitalanlagegesellschaften je nach Fondstyp besonders ausgestaltete Verträge, die den gesetzlichen Vorschrift in allem entsprechen und dem Käufer der Anteilscheine die Durchsichtigkeit hinsichtlich aller Bedingungen ermöglicht. Siehe Anleger- Informationspflicht, Aufklärungspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte, Schlusschein. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 89, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 154 (Erleichterungen für Garantiefonds).
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