BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kreditgefährdung, BGB

Kreditgefährdung (injury to commercial reputation)

Nach § 824 BGB die wahrheitswidrige Behauptung von Tatsachen oder die Verbreitung von Nachrichten, die geeignet sind, das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens in Frage zu stellen oder sonstige Nachteile für deren bzw. dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. Durch die Masse von meinungsäussernden Botschaften aller Art in Printmedien, Radio und Fernsehen sowie im Internet (und hier besonders Foren) ist es inzwischen sehr schwer geworden, eine Kreditgefährdung festzustellen und rechtlich zu verfolgen. -Vor allem in Internet-Foren finden sich immer wieder abträgliche Beurteilungen von Finanzprodukten (vor allem der grossen Institute), die eindeutig den Tatbestand der Kreditgefährdung erfüllen, während jedoch gleichzeitig Dingo-Werte und Anlagen in Glamour Stocks empfohlen warm werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen