BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Konzessionsprinzip, Bezug

Konzessionsprinzip (license rule)

In Bezug auf Finanzmärkte die behördliche Erlaubnis für Banken. In Deutschland erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zuvor das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) die bezügliche Konzession.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen