BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kompetenz-Konflikt, Streitigkeiten

Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher (clash between prudential authorities)

Bei allfälligen Streitigkeiten über die Zuständigkeit verschiedener Behörden bei der direkten Beaufsichtigung von Finanzinstituten in Deutschland (praktisch: Deutsche Bundesbank und Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht. Siehe Regulierungswut, Überregulierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen