BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kleidergeld, Lehrbüchern

Kleidergeld (vesture money; clothing expenses; clothing allowance; tax deductions for clothing)

In volkswirtschaftlichen Lehrbüchern gesagt von einem Zwischentauschgut, das aus Kleidungsstücken und hier wieder im besonderen aus Pelzen besteht, wie früher bei den Ureinwohnern in Nordamerika und Kanada. In der Statistik gelegentlich gebraucht in Bezug auf die Ausgaben der Privathaushalte für Bekleidungsstücke (einschliesslich Schuhwerk). Gehaltszulage an Beschäftigte, die berufsmässig eine bestimmte Garderobe (working clothes) tragen, wie Schaffner, Zugbegleiter, Polizisten, Soldaten (hier noch Uniform, Montur und früher auch Montierung genannt), Bäcker, Ärzte, Schwestern (weisse Kleidung; whites) oder Kaminfeger (black clothes); in dieser Bedeutung früher auch Kluftgeld genannt (Kluft vom hebräischen chalîphôth = Wechselkleider. Zuschuss zur Leistung der Sozialhilfe in besonderen Fällen, etwa bei Schwangerschaft oder besonderen Krankheiten. Steuerlich absetzbarer (Pauschal)Betrag für Kleidung bei bestimmten Berufgruppen wie Fussballer, Schiedsrichter oder Musiker.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen