BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kassenanweisung, Haushaltgebarung

Kassenanweisung (order for payment; exchequer bill)

In Zusammenhang mit der Haushaltgebarung von Behörden (und auch manchmal in Unternehmen) die Erklärung, durch die ein Berechtigter nach Feststellung der sachlichen Richtigkeit eine Zahlung veranlasst. Eine frühere Form staatlichen Papiergelds ohne Annahmezwang: ein Tresorschein.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen