BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kranzgeld, Frühere

Kranzgeld (illegitimate child duty; defloration punitive damages)

Frühere Abgabe, die Eltern unehelicher Kinder zu leisten hatten. Strafgeld (punitive damages), das ein Mann zahlen musste, der eine Jungfrau entehrt hatte, auch Deflorationsgeld genannt. -In Deutschland galt bis 1998 (Gesetz zur Neuordnung des Eheschliessungsrechtes) ein entsprechender Rechtsanspruch nach § 1300 BGB der entjungferten Braut gegenüber dem Bräutigam, der das Verlöbnis löste.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen