Journalisten-Privileg, Befreiung

Journalisten-Privileg (journalist privilege)

15.04.2008 - 00:20:39

Journalisten-Privileg (journalist privilege). Die Befreiung der Fachjournalisten von der Überwachung der Finanzanalysten nach § 34b WpHG, sofern sie einer angemessenen beruflichen Selbstkontrolle unterliegen

Die Befreiung der Fachjournalisten von der Überwachung der Finanzanalysten nach § 34b WpHG, sofern sie einer angemessenen beruflichen Selbstkontrolle unterliegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht behält sich aber vor, allfälligen Beschwerden nachzugehen. Siehe Börsenspiele, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 107 (mit Hinweis auf die Ende 2004 in Kraft getretene Finanzanalyseverordnung [FinAV]), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 135 (Umsetzung der Verordnung; Prüfungen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 140 (interne Richtlinien in Presse und Rundfunk nach Aufsichtsgesprächen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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