Interventionspunkte (supporting points)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Bei festen Wechselkursen die untere und obere Preisgrenze für die heimische Währung am freien internationalen Kapitalmarkt, bei dem die Zentralbank regulierend eingreift. Zu unterscheiden sind dabei offizielle (de jure, [officially declared]) Eingreifpunkte und tatsächliche (actual [practised, informal, de facto]) Interventionspunkte. Wie die jüngste Währungsgeschichte zeigt, weichen beide häufig voneinander ab. Siehe Wechselkurs, fester.
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