Intercreditor, Agreement

Intercreditor Agreement (so auch im Deutschen gesagt, manchmal auch Gläubigervereinbarung)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen Gläubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln

Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen Gläubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln. Siehe Ausfall-Risiko, Drittfälligkeits- Klausel, Drittverzugs-Klausel, Downgrade-Trigger-Klausel, Einlagensicherung, Event of Default, Kreditereignis, Kredit, notleidender, Londoner Verfahren, Solvenzrisiko, Value-at-Risk, Verlustteilungsprinzip.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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