Institut (institute)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In der Umgangssprache jede auf Finanzmärkten handelnde Wirtschaftseinheit, in erster Linie Banken und Versicherungen. Iin der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts der Oberbegriff für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute; vgl. die Legaldefinition in § 1, Abs. 1b KWG. Hierzu zählen auch Börsenmakler und Stromhändler.
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