Insolvenzgeld (insolvency payments)
15.04.2008 - 00:20:39
In Deutschland Zahlung an Mitarbeiter eines in Insolvenz geratenen Unternehmens, falls diese noch für die vorausgehenden drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Das Insolvenzgeld (Bezeichnung bis Jahresende 1998: Konkursausfallgeld; substitute insolvency pay) wird gemäss § 183 SGB von der zuständigen Agentur für Arbeit ausbezahlt. Das Recht auf Insolvenzgeld überträgt sich nach § 183, Abs. 3 SGB auch auf einen allfälligen Erben des Anspruchsberechtigten.

