Inhouse-Fonds, Deutschen

Inhouse-Fonds (so auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vermögen zum Zwecke gemeinsamer Kapitalanlage, wobei aber nur bestimmte Anleger zugelassen werden.

Vermögen zum Zwecke gemeinsamer Kapitalanlage, wobei aber nur bestimmte Anleger zugelassen werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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