Informationspflicht, Finanzmarkt

Informationspflicht (information requirements)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Auf dem Finanzmarkt allgemein die gesetzlich vorgeschriebene oder durch Weisungen der Aufsichtsbehörde angeordnete Aufklärungspflicht des jeweiligen Anbieters

Auf dem Finanzmarkt allgemein die gesetzlich vorgeschriebene oder durch Weisungen der Aufsichtsbehörde angeordnete Aufklärungspflicht des jeweiligen Anbieters. Darüber hinaus erkannte die Rechtsprechung auch eine sog. "spontane Informationspflicht". Diese besteht vor allem darin, dass eine Bank bei sorgfältiger Aufmerksamkeit erkennen muss, dass eine bestimmte Gefahr seitens des Kunden nicht erkannt bzw. wahrgenommen wurde (Warnung). Bei Offerten über Fernkommunikationsmittel im besonderen auch die Bestimmungen, wie diese im einzelnen in der Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoVO) festgelegt sind. Hier sind in § 1, Abs. 2 BGB-InfoVO für Finanzdienstleister acht zusätzliche Informationspflichten vorgegeben. In Deutschland haben gemäss § 24c KWG Banken sämtliche Kunden- stamm-und Bewegungsdaten zum automatisierten Abruf bereitzuhalten. Nach der 2005 in Kraft getretenen Zinsinformationsverordnung (ZIV) sind Banken zudem verpflichtet, Kontrollmitteilungen über Zinseinkünfte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn zu erteilen. Siehe Anleger-Informationspflicht, Aufklärungspflicht, Authentifizierungsgebot, Derivate-Informationspflicht, Identitätsprüfungspflicht, Konten-Offenlegung, Kundendaten- Informationspflicht, Zahlungsverkehrsverordnung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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