Zulassungspflicht (admissions requirement)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
In Deutschland bedarf (seit 1998) jeder, der gewerblich Wertpapierdienstleistungen erbringen will, der Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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