Immobiliengutachten (real estate valuation)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Alle Banken, die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude beleihen, verpflichten die Aufsichtsbehörden, den Beleihungswert in bestimmten Abständen (in Deutschland derzeit: alle drei Jahre) neu zu ermitteln. Auch die Art und Weise der Wertermittlung ist vorgeschrieben. Vgl. zur Bewertung in Fonds auch Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 181.
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