BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

International, Accounting

International Accounting Standards Board (IASB)

Privatrechtlich organisierte Rechnungslegungs- Institution mit der Aufgabe, weltweit akzeptierte, internationale Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) zu schaffen. Durch die IAS-Verordnung der Europäischen Kommission (EG-Verordnung Nr. 1606/2002) heute für alle Fragen der bilanziellen Abbildung der Geschäftstätigkeit in allen Branchen der EU die zuständige Stelle. -Strenggenommen sind die IAS die vom International Standards Committee (einer Vorläuferorganisation des IASB) verabschiedeten und weiterhin gültigen Grundsätze. Die IFRS bezeichnen demgegenüber die neuen vom IASB erarbeiteten verbesserten Richtlinien. -Der Board verwendet die neue Bezeichnung IFRS aber auch als Oberbegriff. Die Praxis verfährt bislang häufig eher umgekehrt, indem sie mit "IAS-Bilanz" die nach IAS-und IFRSStandards erstellte Bilanz bezeichnet. Siehe IAS, IAS 39, IFRS-Dialekte, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards. International Bank Account Number, IBAN: Weltweit standardisiertes Kontonummer- Format mit maximal 34 Stellen; die ersten vier Stellen enthalten den Ländercode (etwa: CH für die Schweiz) und die Prüfziffer (39), es folgt vierstellig das Finanzinstitut (etwa: 0070 für die Zürcher Kantonalbank) und dann die Kontonummer. Die IBAN dient der vereinfachten Abwicklung des Zahlungsverkehrs, vor allem im grenzüberschreitenden Bereich. Siehe Bank Identifier Code. International Bank for Reconstruction and Development, IBRD: Siehe Weltbank.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen