BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Interchange Fee (so auch im Deutschen gesagt)
Verrechnungszahlungen zwischen Dienstleistern auf dem Markt für Kreditkarten. Die Gebühr wird an Kreditkartenunternehmen, die Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten anwerben (Acquirer), von den Herausgebern von Kreditkarten (Issuer) bezahlt. Die Gutschrift der Interchange Fee errechnet sich dann in der Regel als prozentualer Anteil der bei den Händlern mit den Karten getätigten Umsätze. -Ende 2007 schritt die Europäische Kommission gegen einige Praktiken bei der Festsetzung dieser Gebühren ein. Siehe Chipkarte, Community Card, Geld, elektronisches, Geldkarte, Karten-Allianz, Kreditkarte, Kundenkarte, Netzgeldgeschäft, Plastikgeld.