BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Inkassofälligkeit, Offene

Inkassofälligkeit (payment reluctance)

Offene Rechnungen wurden trotz Mahnbescheids nicht beglichen. Spezialisierte Dienstleister bemühen sich, die Forderungen (zumindest teilweise) im Auftrag des Gläubigers (der Bank) zu regulieren. Siehe Einzug, Karenzzeit, Steuerzinsen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen