Holzfuhrgeld, Zahlung

Holzfuhrgeld (wood cartage redemption payment)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzuführen, die sog

Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzuführen, die sog. Holzfuhr-Frohnde; wobei Frohnde (compulsive service) allgemein ein in früherer Zeit eigenhändig, körperlich zu leistender Dienst an die Frohn-Herrschaft (Grundbesitzer, Gemeinde) bezeichnet. Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Frongeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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