Heiratsgeld (mandatory wedding gift)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Wenn nicht anders definiert, eine frühere Abgabe bei der Heirat des Landesherrn, um die Hochzeitskosten zu decken. Siehe Frauengeld, Fräuleingeld, Hebegeld, Hochzeitsgeld.
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