Heiratsgeld, Abgabe

Heiratsgeld (mandatory wedding gift)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert, eine frühere Abgabe bei der Heirat des Landesherrn, um die Hochzeitskosten zu decken

Wenn nicht anders definiert, eine frühere Abgabe bei der Heirat des Landesherrn, um die Hochzeitskosten zu decken. Siehe Frauengeld, Fräuleingeld, Hebegeld, Hochzeitsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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