Hands-on-Prinzip (so auch im Deutschen gesagt)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Ein Investor (auch Bank, Kapitalanlagegesellschaft) verbindet mit einem Darlehn an ein Unternehmen den Anspruch, (wichtige) Entscheidungen der Geschäftsleitung unmittelbar mitbestimmen zu können. Geschieht das nicht bzw. die Kontrolle des Managements nur indirekt (etwa über Vertreter im Aufsichtsrat), so spricht man von Hands-off-Prinzip. Siehe Beteiligungsgesellschaft.
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