BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Hands-on-Prinzip, Deutschen

Hands-on-Prinzip (so auch im Deutschen gesagt)

Ein Investor (auch Bank, Kapitalanlagegesellschaft) verbindet mit einem Darlehn an ein Unternehmen den Anspruch, (wichtige) Entscheidungen der Geschäftsleitung unmittelbar mitbestimmen zu können. Geschieht das nicht bzw. die Kontrolle des Managements nur indirekt (etwa über Vertreter im Aufsichtsrat), so spricht man von Hands-off-Prinzip. Siehe Beteiligungsgesellschaft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen