BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Handelssystem, Elektronisches

Handelssystem, alternatives (alternative trading system)

Elektronisches Verfahren, welches -ohne Börse zu sein -wie im börslichen Handel Angebot und Nachfrage nach Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten nach einheitlichen Regeln mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zusammenführt; vgl. auch § 58 ff. BörsG. -In Deutschland unterliegen solche Unternehmen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Devisenhandel, computerisierter, Handelsplattform. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 46.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen