Geschaugeld (inspection fee)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Gebühr, die früher an einen vereidigten Prüfungsbeamten (Geschauer, Geschauherr) für dessen Dienstleistung zu zahlen war, besonders im Zuge der Überwachung (Geschau) von Lebensmitteln wie Fleisch (Fleischbeschau; meat inspection), Brot, Branntwein und Bier, Webstoffen, Pferden sowie Münzen. In manchen Gegenden oblag dem Geschauer auch die Begutachtung der Sauberkeit der Bäche im Auftrag der Landesherrschaft (territorial lordship); das Geschaugeld musste diesfalls aus der Gemeindekasse entrichtet werden.
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