Geschäftspartner, Gegenpartei

Geschäftspartner (counterparty)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem Finanzgeschäft

Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem Finanzgeschäft. Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. -Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen: in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind. Siehe Gegenpartei, zentrale.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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