Gerhabschaftsgeld (ward capital)
15.04.2008 - 00:20:39
Im Eigentum (Erbe) eines Mündels befindliches Kapital, das entweder vom Gerhab (= Vormund) oder von der Obervormundschaft (Gutsherr bei Hörigen; Kämmerer der Gemeinde) gegen Zins mündelsicher (gilt-edged, absolutely safe) verliehen und der Ertrag dem Vermögen des Mündels zugeschlagen wurde. Siehe Gerhabgeld.
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