Geldmakler (money broker)
15.04.2008 - 00:20:39
Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Darlehn zwischen Kreditinstituten zu vermitteln. Sie gelten in Deutschland als Finanzunternehmen, die einer Erlaubnis bedürfen und der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 1, Abs. 3 KWG.

