Gebietskörperschaft, Körperschaft

Gebietskörperschaft (regional administration body; territorial entity)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Hoheitsbereich durch einen räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes bestimmt wird

Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Hoheitsbereich durch einen räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes bestimmt wird. Die Mitgliedschaft folgt aus dem Wohnsitz in einem bestimmten Gebiet. Gebietskörperschaften (wie Gemeinden, Kreise, Departements, Kantone, Länder) verwalten und organisieren sich selbst (Selbstorganisation und Selbstverwaltung) und führen eine eigene Finanzwirtschaft. Siehe Entitäten, Finanzwissenschaft, Gebietskörperschaften, Krankenversicherung, gesetzliche, Parafiskus, Pflegeversicherung, Staat, Stellen, öffentliche. Vgl. zu deren Finanzgebaren in Deutschland den Statistischen Teil des Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik "Öffentliche Finanzen in Deutschland".

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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