Garantiegeschäft, Bürgschaften

Garantiegeschäft (guarantee business)

15.04.2008 - 00:20:39

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Dritte

Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Dritte. Entsprechende Aktivitäten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde. Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Credit Enhancement, Kreditzusage, unwiderrufliche, Patronatserklärung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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