Garantiegeschäft (guarantee business)
15.04.2008 - 00:20:39
Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Dritte. Entsprechende Aktivitäten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde. Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Credit Enhancement, Kreditzusage, unwiderrufliche, Patronatserklärung.
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