G2C (Government-to-Consumer)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Abkürzung für government-to-consumers. Gemeint sind Zahlungen des Staates an die Privathaushalte (Transferleistungen). G2G: Abkürzung für government-to-government; gemeint sind Zahlungen einer öffentlichen Stelle (etwa Bund) an andere (etwa der verfassungsmässig festgelegte Anteil an der Umsatzsteuer an die Länder).
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