BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Güter, Sinne

Güter (goods)

Im Sinne der Wirtschaftslehre brauchbare Mittel, denen Seltenheit (scarcity), Nutzen ([utility]: die Eigenschaft eines Gutes, um dessentwillen es begehrt wird) und Erreichbarkeit (possibility of human control) zukommt. -Nach ihrer Gestalt unterscheidet man materielle Güter (Sachgüter [physical goods], in der Terminologie der deutschsprachigen amtlichen Statistik Waren [commodities] genannt): sie haben greifbare, sachliche Eigenschaft und immaterielle Güter (Intangibels [intangibles]), wie alle Dienstleistungen (services) sowie Rechte und Verträge jeder Art (beispielsweise Patente, Markenrechte Forderungen und Verbindlichkeiten). -Der Begriff "Güter" (Menschen) ist also ein Oberbegriff. "Waren" (Männer) und "Leistungen" (Frauen) sind die beiden im zugeordneten Unterbegriffe. Daher ist es logisch falsch, von "Güter und Dienstleistungen" (Menschen und Männer) zu sprechen, wie selbst hochbezahlte Direktoriumsmitglieder der Deutschen Bundesbank des tun. Siehe Vermögen, Vermögenswerte.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen