BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gevattergeld, Früher

Gevattergeld (godfather gift)

Früher eine Gabe, welche der Tauf-oder Firmpate anlässlich der Spendung des jeweiligen Sakraments oder in weiterem Sinne auch bei sonstigen Gelegenheiten (wie Namenstag, Geburtstag, Schulentlassung, Lehrabschluss, Heirat) dem Täufling oder Firmling, früher zumeist in Form einer Goldmünze, zukommen lässt; auch Patengeld und Gotengeld (Gote = Pate) genannt. Siehe Chrisamgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen