BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Geschlossene Fonds
Bei der Gründung von Geschlossenen Fonds steht die maximale Höhe des Fondsvermögens und die Anzahl der Investmentzertifikate fest. Der Verkauf von weiteren Anteilen wird eingestellt, nachdem das vorher festgesetzte Ausgabevolumen erreicht ist. Ein Rückkauf an die Gesellschaft ist während der Laufzeit nicht vorgesehen, ein Börsenhandel mit Dritten dagegen möglich. Geschlossene Fonds investieren vor allem in Immobilien, Schiffe oder Filme. Exoten sind beispielsweise Weinfonds.