BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Geldkarte, Zahlung

Geldkarte (pay card, chip card, smart card)

Der bargeldlosen Zahlung dienende, mit einem Mirkoprozessor (Chip) ausgestattete Karte. Sie kann in ihrer Grundform als elektronische Geldbörse genutzt und mit verschiedenen Zusatzfunktionen (wie Parken, Telephonieren) ausgerüstet werden. -Emittenten von Geldkarten unterliegen grundsätzlich der Aufsicht; wegen Ausnahmen siehe § 2, Abs. 5 KWG. Auch gilt hier die für eine Kontoeröffnung vorgeschriebene Identitätsprüfungspflicht. -Das (wohl nicht lösbare) Problem bei den Geldkarten liegt darin, dass sie bei weitem mehr als (das durch die Zentralbanken mit hohem Aufwand geschützte) Bargeld gefälscht und verfälscht werden können. Über den Anteil der Counterfeit Cards und das durch sie ausgelöste betrügerische Transaktionsvolumen gibt es widersprechende Angaben. -Unterschiedliche Meinungen gibt es auch dazu, inwieweit Geldkarten Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Privathaushalte haben, und ob ein Kontrollverlust im Umgang mit Geld durch die Karten bewirkt werde. Siehe Ablehnung, Ausgeber, Autorisierung, Barzahlungsklausel, Community Card, Computerzahlung, Chipkarte, Disagio, EMV-Richtschnur, Firmenkreditkarte, Geld, elektronisches, Interoptabilität, Karte, multifunktionale, Karten-Echtheitsprüfung, Konto, anonymes, Netzgeldgeschäft, Plastikgeld, Prozessor, Sparbuch, Ticketing, electronic. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (ausführliche Darstellung; viele Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen