BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gebrauchsvermögen, Konsumkapital

Gebrauchsvermögen unschön manchmal auch Konsumkapital (durabel consumer goods)

Wenn nicht anders definiert alle Güter im Besitz von Privathaushalten, die eine mehrmalige Nutzung zulassen, wie etwa Automobile und Elektrogeräte (electric appliances). Wohnimmobilien werden in der Regel nicht zum Gebrauchsvermögen gezählt. Siehe Güter, Kapital, Privatvermögen, Vermögen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2007, S. 41 ff. (Gebrauchsvermögen in Deutschland seit 1991).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen