Finanzunternehmen, Rechtssprache

Finanzunternehmen (financial firms)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezählte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung, Geldmaklergeschäfte und Finanzberatung

In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezählte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung, Geldmaklergeschäfte und Finanzberatung. Vgl. die genaue Aufzählung in § 1, Abs. 3 KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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