Finanzportfolioverwaltung (portfolio management)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Betreuung des in Finanzinstrumenten angelegten Vermögens eines Kunden mit einem eigenen Dispositions-und Entscheidungsspielraum. In Deutschland bedürfen entsprechende Dienstleister einer Erlaubnis und sie unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Darf ein Institut Kundengelder oder Wertpapiere von Kunden in Besitz nehmen, so muss es über eine bestimmte, von der Aufsichtsbehörde festgelegte Höhe an Eigenkapital verfügen und zudem zwei Geschäftsführer haben; siehe § 10, Abs. 9 KWG. Siehe Portfolioverwaltung, Vermögensverwalter. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 133 (Institute mit Erlaubnis in Deutschland).
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