Finanzmarktintegration (financial markets integration)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Ein Finanzmarkt gilt dann als integriert, wenn gewährleistet ist, dass für alle potentiellen Marktteilnehmer die gleichen Regeln gelten, sie den gleichen Zutritt zum Markt haben und sie in allem (auch aufsichtsrechtlich) gleich behandelt werden. Vgl. Jahresbericht 2006 der EZB, S. 156 ff. (Allgemeines; Schritte der EZB), Monatsbericht der EZB vom August 2007, S. 67 ff. (ausführliche Darstellung mit Schwerpunkt auf weltweite Ungleichgewichte).
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