Finanzkontrakt (financial contract)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein jeder Vertrag, der für beide Parteien gegenseitig unbedingte oder bedingte Ansprüche auf sofortige und/oder spätere Zahlung begründet. Eine Unterform ist der Versicherungsvertrag (insurance contract). Hier verspricht die eine Partei (Versicherungsgeber; insurer, insurance underwriter) der anderen Partei (Versicherungsnehmer; insuree, policyholder), die im Gegenzug sofort eine Prämie entrichtet, eine spätere Zahlung. Diese Zahlung ist insofern bedingt, als sie nur beim Eintritt eines vorab genau festgelegten Ereignisses zu leisten ist. Siehe Risiko, Transaktion, Versicherungsvertrag.
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