Finanzinstrumente, Anlehnung

Finanzinstrumente, kündbare (puttable instruments)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Wenn nicht anders gesagt, versteht man darunter in Anlehnung an IAS (32) Finanzinstrumente in der unter gegebenen Definition, die durch den Inhaber gekündigt werden können.

Wenn nicht anders gesagt, versteht man darunter in Anlehnung an IAS (32) Finanzinstrumente in der unter gegebenen Definition, die durch den Inhaber gekündigt werden können.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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